 |
 |
Schüler müssen im Schulbus stehen
Nürnberg (D-AH) - Kinder haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz in Schulbussen. Das hat nach Mitteilung der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) das Landgericht Verden entschieden (Az. 7 O 167/05).
Die Eltern einer 9-jährigen Grundschülerin hatten den Landkreis Diepholz auf Schmerzensgeld verklagt. Ihre Tochter war stehend im Schulbus befördert worden und bei einer Vollbremsung gestürzt. Dabei zog sich das Mädchen erhebliche Verletzungen zu. "Grundschüler dürfen nicht im Bus stehen - das ist viel zu gefährlich", meinten die Eltern. Deshalb müsse jedem Grundschüler ein Sitzplatz garantiert werden.
Doch der Kreis winkte ab. Ein Sitzplatz für jeden Schüler sei nicht finanzierbar. Das sahen die Richter genauso. Vor allem aber: "Der Landkreis hat lediglich sicherzustellen, dass der jeweilige Bus die notwendige Betriebserlaubnis hat." Und das ist hier der Fall gewesen. "Ob Schüler im Bus stehen oder sitzen ist ohne Bedeutung", sagt Rechtsanwältin Daniela Sämann von der Deutschen Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Entscheidend ist nur, dass der Bus sicher ist und nicht zu viele Schüler befördert werden.
|
zurück
|
|
 |
|
|
|
 |
|
 |
|
|
|
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:
|
Vorteile
- Durchschnittliche Gesprächsdauer ca. 6 Minuten
- Durchschnittliche Gesprächskosten nur ca. 12,-- Euro
- Sofort verfügbar: Rechtsanwälte am Telefon
- Durchwahlnummern zu spezialisierten Anwälten
- Sofort rechtliche Sicherheit und Gewissheit
- Verbindliche Auskunft
- Dienstzeiten Hauptgebiete: 8-24 Uhr, 365 Tage im Jahr
- 95% der Anrufer kann sofort am Telefon geholfen werden
- Sofortverbindung mit einem Anwalt (keine langen Warteschleifen, keine Sprachmenüs)
|
|
 |