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Lkw-Steuerklasse: Der Zweck ist nichts, die Form alles
Nürnberg (D-AH) - Für die Steuererklärung wichtige Frage aller Hobby-Bastler unter den gewerbsmäßigen Autobesitzern: Wie viel Ladefläche braucht ein - umgebauter - Transporter, damit er wirklich unter die steuerlich bedeutend günstigere Lastwagen-Klasse fällt? "Mindestens die Hälfte der gesamten Nutzfläche", antwortet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Und fegt auch gleich die weit verbreitete Kraftfahrer-Meinung vom Tisch, dem Fiskus käme es bei der Einordnung auf die Verwendung des Fahrzeugs für rein berufliche Ziele an. "Entscheidend ist nicht die Zweckbestimmung, sondern allein die objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs", betont der Verkehrs- und Steuerrechtler Kai Steinle (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute).
Der Besitzer eines Toyota hatte diesen komplett neu als Lkw aufgebaut. Dem Münchener Finanzgericht, wo der Mann gegen den Fiskus wegen der Einordnung seines Fahrzeugs als Personenwagen klagte (Az. 4 K 3889/04), legte er Fotos vor, die ein Geländefahrzeug mit offener Ladefläche und einer Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum zeigten. "Sehen Sie, die Ladefläche ist erkennbar größer als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche", versuchte er die Richter zu überzeugen. Die Nettoladefläche betrage ca. 1,38 Quadratmeter, der Passagierraum sei dagegen 1,12 Quadratmeter groß, wovon noch die Fläche für die Mittelkonsole in Abzug zu bringen ist. "Außerdem spricht ja wohl auch die Trennwand schon vom äußeren Augenschein für einen Lkw", schloss der Mann.
"Gehst du vors Gericht, verlass" dich auf den Augenschein nicht", erwiderten die Finanzrichter: Zum einen ist die Bodenfläche größer, die der Personenbeförderung dient, weil auch die Fläche für die Mittelkonsole dazuzählt; zum anderen darf die Ladefläche nicht um die umklappbare Heckklappe verlängert werden, weil dies weder dauerhaft noch verkehrsrechtlich zulässig ist. Und die Fläche über den Radkästen zählt nicht als Ladefläche. Summa summarum: Wenn"s auf den Fotos auch anders aussieht - das Fahrzeug bietet mehr Platz für die Passagiere als für das Gepäck und ist deshalb ein Personenwagen.
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