Das Jagdrecht ist die Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet Wild zu hegen und die Jagd auszuüben und sich die Jagdbeute anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer des Grund und Bodens zu, kann aber an Dritte verpachtet werden.
Zudem verstehen Viele unter dem Jagdrecht die Summe aller Rechtsvorschriften rund um das Thema Jagd.
Einige unserer Partner-Anwälte verstehen sich auch auf dieses recht spezielle Rechtsgebiet und beraten Sie gerne per Telefon.