Das Recht des Internet (häufig auch Multimediarecht oder Recht der Neuen Medien) ist ein unbestimmter Terminus, der umfassend sämtliche rechtlichen Probleme abdeckt, die mit der Verwendung des Internet einhergehen. Der Terminus bezieht sich demnach nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet oder gar ein bestimmtes Gesetz. Vielmehr wird als Recht des Internet die interdisziplinäre Schnittstelle sämtlicher Rechtsgebiete im Bereich des Internet bezeichnet.
Für den User ist das Internetrecht auch oft in Verbindung mit dem Computerrecht zu sehen. Computerrecht ist bei weitem nicht mehr nur die Frage nach dem flimmernden Bildschirm oder der nicht lauffähigen Software. Ganz im Gegenteil: Das Computerrecht hat sich mit der Technologie entwickelt. Inmitten stehen Fragen zur Gestaltung von ASP-Verträgen, von Outsourcinglösungen. Neben der Frage nach etwaigen Mängelansprüchen beim Erwerb von Software treten verstärkt Fragen nach dem Schutz des Wirtschaftsgutes Software auf.
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Durchwahl zum Thema Internet-Recht (Internetrecht):
Unter Internetrecht versteht man eine Vielzahl verschiedener Rechtsthematiken. Angefangen von Domainstreitigkeiten über normales Kaufvertragsrecht bis hin zu Problemen mit Online-Shops reicht hierbei die Beratungstätigkeit. Mittlerweile gibt es auch einen gesteigerten Beratungsbedarf hinsichtlich Kriminalität im Internet.