Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, so sollen die Gläubiger gemeinschaftlich befriedigt werden. Dementsprechend sind die Rechtsverhältnisse des Schuldners geordnet abzuwickeln. Das danach verbleibende gesamte Vermögen wird verteilt. Dieser Vorgang wird auch als Gesamtvollstreckung bezeichnet. Im Kern ist das Insolvenzrecht daher Vollstreckungsrecht eigener Art. Für die gemeinschaftliche Befriedigung aus dem Schuldnervermögen (wird im Insolvenzverfahren als "Insolvenzmasse" oder kurz als "Masse" bezeichnet) ist ein Insolvenzverwalter verantwortlich, der die "Masse" zuvor verwertet. Um dies zu erleichtern bzw. zu ermöglichen kann der Insolvenzverwalter bestehende, vom Schuldner eingegangene Rechtsverhältnisse beenden oder beeinflussen. Dass auf diese Weise das Gesamtvermögen verwertet werden kann, hat für den bzw. die Gläubiger, aber letztendlich auch für den Schuldner, einen großen Vorteil: es besteht dadurch die Chance, deutlich mehr Erlös zu erzielen als bei Einzelzwangsvollstreckungen - also der Veräußerung einzelner Vermögens-stücke - erzielbar wäre.
Gesetzlich normiert ist das Insolvenzrecht in der Insolvenzordnung (InsO), die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Sie ersetzte in den alten Bundesländern die Konkursordnung vom 10. Februar 1877 und die Vergleichsordnung vom 26. Februar 1935 in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung vom 6. Juni 1990, die nach dem Einigungsvertrag im Beitrittsgebiet als Bundesgesetz fortgalt.
Besondere Bedeutung hat in den letzten Jahren das Verbraucherinsolvenzverfahren erlangt. Für natürliche Personen ist es damit jetzt erstmals in der Bundesrepublik Deutschland möglich, sich nach Durchlaufen eines geregelten Verfahrens, von Verbindlichkeiten zu befreien (so genannte "Restschuldbefreiung"). Vor Inkrafttreten der InsO war dies einem Schuldner praktisch nicht möglich - ein Leben an der Pfändungsgrenze damit faktisch vorgegeben. Nunmehr hat der Schuldner die Chance, sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfah-rens (sog. "Wohlverhaltensperiode") sich von den alten Verbindlichkeiten befreien zu können.
Da es sich bei dem Insolvenzrecht um ein umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet handelt, ist es ratsam, sich bei Problemen an einen Anwalt der Deutschen Anwaltshotline zu wenden.