Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien
Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
0900-1 875 000-17
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
 
So einfach geht's:
 
1.   Rufnummer wählen.
2.   Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt.
3.   Die Abrechnung erfolgt über die Telefonrechnung.

Insolvenzrecht

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, so sollen die Gläubiger gemeinschaftlich befriedigt werden. Dementsprechend sind die Rechtsverhältnisse des Schuldners geordnet abzuwickeln. Das danach verbleibende gesamte Vermögen wird verteilt. Dieser Vorgang wird auch als Gesamtvollstreckung bezeichnet. Im Kern ist das Insolvenzrecht daher Vollstreckungsrecht eigener Art. Für die gemeinschaftliche Befriedigung aus dem Schuldnervermögen (wird im Insolvenzverfahren als "Insolvenzmasse" oder kurz als "Masse" bezeichnet) ist ein Insolvenzverwalter verantwortlich, der die "Masse" zuvor verwertet. Um dies zu erleichtern bzw. zu ermöglichen kann der Insolvenzverwalter bestehende, vom Schuldner eingegangene Rechtsverhältnisse beenden oder beeinflussen. Dass auf diese Weise das Gesamtvermögen verwertet werden kann, hat für den bzw. die Gläubiger, aber letztendlich auch für den Schuldner, einen großen Vorteil: es besteht dadurch die Chance, deutlich mehr Erlös zu erzielen als bei Einzelzwangsvollstreckungen - also der Veräußerung einzelner Vermögens-stücke - erzielbar wäre.

Gesetzlich normiert ist das Insolvenzrecht in der Insolvenzordnung (InsO), die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Sie ersetzte in den alten Bundesländern die Konkursordnung vom 10. Februar 1877 und die Vergleichsordnung vom 26. Februar 1935 in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung vom 6. Juni 1990, die nach dem Einigungsvertrag im Beitrittsgebiet als Bundesgesetz fortgalt.

Besondere Bedeutung hat in den letzten Jahren das Verbraucherinsolvenzverfahren erlangt. Für natürliche Personen ist es damit jetzt erstmals in der Bundesrepublik Deutschland möglich, sich nach Durchlaufen eines geregelten Verfahrens, von Verbindlichkeiten zu befreien (so genannte "Restschuldbefreiung"). Vor Inkrafttreten der InsO war dies einem Schuldner praktisch nicht möglich - ein Leben an der Pfändungsgrenze damit faktisch vorgegeben. Nunmehr hat der Schuldner die Chance, sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfah-rens (sog. "Wohlverhaltensperiode") sich von den alten Verbindlichkeiten befreien zu können.

Da es sich bei dem Insolvenzrecht um ein umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet handelt, ist es ratsam, sich bei Problemen an einen Anwalt der Deutschen Anwaltshotline zu wenden.

Insolvenzrecht
0900-1 875 000-17
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Urteil der Woche:

Steuerlicher Abzug nur, wenn die Fortbildung im Arbeitsvertrag steht

Auch für nebenberuflich tätige Fußballtrainer sind Sozialabgaben fällig

Reh gerettet - Auto kaputt: wer zahlt"s?

Zu Unrecht gepfändete Geräte einfach mit zweitem Kuckuck versehen

Polizei-Schlagstöcke bei Flug-Sicherheitskontrolle verschwunden

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Suche nach
Rechtsbegriffen:
Allgemeine Rechtsfragen
Arbeitsrecht
Ausländerrecht
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Immobilienrecht
Insolvenzrecht
Internet Unterlassung
Internetrecht
Mietrecht
Patent-, Urheber-, Markenrecht
Reiserecht
Rentenrecht
Schufa-Recht
Sozialrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Vereinsrecht
Verkehrsrecht
Wettbewerbsrecht
Zivilrecht
Zwangsversteigerungsrecht
Öffentliches Recht
Top Themen:

Abmahnung
Düsseldorfer Tabelle
Kündigung
Testament
Unterhalt
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Jörg-Matthias Bauer
Rechtsanwältin
Andrea Fey
Rechtsanwältin
Manuela Freundorfer
Rechtsanwältin
Petra Nieweg
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile:
  • Durchschnittliche Gesprächsdauer einer Rechtsberatung zum Thema Insolvenzrecht: ca. 6 Minuten
  • Durchschnittliche Gesprächskosten einer Rechtsberatung zum Thema Insolvenzrecht nur ca. 12 Euro
  • Sofort verfügbar: Rechtsanwälte am Telefon
  • Durchwahlnummern zu spezialisierten Anwälten
  • Sofort rechtliche Sicherheit und Gewissheit bei Fragen zum Thema Insolvenzrecht
  • Verbindliche Auskunft
  • Dienstzeiten Hauptgebiete: 07:00-01:00 Uhr, 365 Tage im Jahr
  • 95% der Anrufer kann sofort am Telefon geholfen werden
  • Sofortverbindung mit einem Anwalt (keine langen Warteschleifen, keine Sprachmenüs)
Weitere Dienste:
Social Bookmarking: