Das Immobilienrecht umfasst die vollumfänglichen Rechtsbeziehungen des Grundeigentums. Hier sind vielfältige Probleme denkbar. Häufig sind Streitigkeiten schon beim Immobilienkauf vorprogrammiert (z.B. bei Problemen / Insolvenz von Architekten und Bauträgern, Gebäudemängeln etc.). Im Zweifel empfiehlt es sich, vorhandene Mängel / Streitpunkte zu dokumentieren. Es muss auch davon ausgegangen werden, dass im Falle gerichtlicherAuseinandersetzung nochmals ein Sachverständiger vom Gericht bestellt wird. Etwaige Mängel / Schäden sollten daher -soweit hiervon keine Gefahr für Dritte oder das Gebäude selbst ausgeht- nicht vorschnell behoben werden.