Es gibt verschiedene Arten von Unterhaltszahlungen. Die wichtigsten sind Unterhalt für Kinder, für Ehegatten während der Ehe, bei Zusammen- oder Getrenntleben und nach der Scheidung, für Eltern und sonstiger Verwandtenunterhalt.
Der Kindesunterhalt ist durch die sogenannte Düsseldorfer Tabelle und ihre Umsetzung durch die Rechtsprechung der einzelnen Bundesländer weitgehend geregelt und genau berechenbar.
Grundsätzlich folgt die Unterhaltspflicht der Eltern der Höhe ihres Einkommens und hängt zudem davon ab, bei welchem Elternteil die Kinder leben.
Der Ehegattenunterhalt berechnet sich ebenfalls aus dem Einkommen und danach, inwieweit das Einkommen das eheliche Leben geprägt hat. Nachehelicher Unterhalt wird im Normalfall nur noch für eine bestimmte Zeit gewährt, es kann im Einzelfall aber durchaus auch eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung geben.
Unterhaltszahlungen für die Eltern sind in der Praxis weit seltener verbreitet. Sie unterliegen relativ weitgehend der Einzelfallrechtsprechung, wobei sich häufiger Änderungen ergeben. Jüngst wurde zum Beispiel höchstrichterlich entschieden, dass in der Regel eine Altersvorsorge des Kindes der Verpflichtung zur Unterstützung der Eltern vorgeht.
Fragen rund um das Thema Unterhalt machen einen nicht geringen Teil der eingehenden Anrufe aus. Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt:
- Altersvorsorgeunterhalt - Trennungsunterhalt - Ehegattenunterhalt - Kindesunterhalt - Elternunterhalt - Unterhalt aus Anlass der Geburt
Im Bereich des Unterhalts sollte auf die selbständige Berechnung verzichtet werden, da sich gerade in diesem Bereich viele Fehler einschleichen.
So muss im Einzelfall geprüft werden, welche Verbindlichkeiten abzugsfähig sind, wie der Unterhalt bei mehreren Kindern zu berechnen ist, wenn das Einkommen nicht ausreicht und vieles andere mehr.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Ehevertrag (falls vorhanden) oder Schriftverkehr bereit.