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Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle wird herausgegeben von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den übrigen Familiensenaten der Oberlandesgerichte in Deutschland und mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages.
Sie ist kein Gesetzt, dient jedoch allen Familiengerichten und Jugendämtern in Deutschland als Richtschnur für die Festsetzung des Kindesunterhalts. Zuletzt wurden die Unterhaltsbeträge mit Wirkung zum 01.01.2010 angepasst.

Unsere Familienrechts-Anwälte sind erfahren in Unterhaltsfragen. Sie haben die jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle vorliegen und können Ihnen sofort am Telefon die Ihnen zustehende Höhe des Kindesunterhalts berechnen.

Sie können auch konkrete Auskunft geben zur Anrechnung von Kindergeld oder zur Anpassung und Titulierung von Unterhaltsansprüchen.

Gerade bei Unterhaltsfragen geht es um viel Geld, und ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen Gewissheit darüber geben, wie viel Ihnen wirklich zusteht. Und er gibt Ihnen wertvolle Praxistipps, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzten können.

Unsere Familienrechtsanwälte sind täglich von 7-1 Uhr erreichbar.
Stand: 01.02.2010
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Eigener Pkw muss am Arbeitsort in der Regel privat geparkt werden

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