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Nachlass

Bei juristischen Fragen zum Thema Nachlass sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Erbrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Thema: Nachlass

Dabei handelt es sich um das Vermögen, das im Falle des Todes auf den oder die Erben übergeht. Zum Vermögen in diesem Sinne gehören insbesondere das Eigentum, Forderungen, Rechte (z.B. Patente), gesellschaftsrechtliche Beteiligungen und nunmehr der Anspruch auf Schmerzensgeld.

Zum Nachlass gehören auch die Nachlassverbindlichkeiten. Diese muss der Erbe übernehmen, wenn er die Erbschaft nicht ausschlägt.
Nicht vererblich sind höchstpersönliche Rechte, z.B. Mitgliedschaftsrechte und Unterhaltsansprüche (mit Ausnahme der Rückstände) und der Nießbrauch.
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