Bei juristischen Fragen zum Thema Miterben sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Erbrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Durchwahl zum Thema Miterben (Erbrecht):
0900-1 875 007-062
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Hintergrund: Miterben
Setzt der Erblasser mehrere Personen zu Erben ein, so sind sie Miterben und bilden eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann durch notariellen Vertrag über seinen Anteil am Nachlass verfügen, ihn also z.B. veräußern. Über einzelne Nachlassgegenstände kann jedoch nicht verfügt werden.