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Erbrecht

Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergeht.

Die Problemfelder in diesem Bereich sind vielfältig. Es gibt Fragen zum Testament, zu den Themen Erbe, Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfall, Erbfallschulden, Erbfolge, Erblasser, Erbrecht, Erbschaft, Erbschaftsbesitzer, Erbschaftskauf, Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag, Erbverzicht, usw.

Dabei handelt es sich gerade beim Erbrecht um ein Gebiet, mit dem der juristische Laie schlecht vertraut ist, bei dem aber Informationsmangel zu teuren Fehlentscheidungen führen kann.

Von den Regelungen des Erbrechts ist jeder betroffen: sei es als Erbe oder zur Regelung des eigenen Nachlasses. Das Erbrecht, das zu den kompliziertesten und umfangreichsten Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches zählt, enthält dazu eine Vielzahl von Begriffen, von denen beispielsweise nur die Begriffe Testament und gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil und Vermächtnis, Erbvertrag und Ehegattentestament sowie die Erbschaftssteuer genannt werden sollen.

Erbitterte Erbschaftsstreitigkeiten im Familienkreis sind die Folgen unklarer Erbschaftsregelungen.

Damit Sie sich als juristischer Laie nicht in der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen verfangen, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für eine erste telefonische Beratung oder eine ausführliche schriftliche Stellungnahme über unsere E-mailberatung gerne zur Verfügung. Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.

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