Die erbrechtliche Auseinandersetzung führt dazu, dass der Nachlass entsprechend dem Willen des Erblassers verteilt wird.
Oft wird vergessen, dass zwar damit die juristische Auseinandersetzung durchgeführt, aber möglicherweise noch lange keine endgültige Problemlösung erfolgt ist: Besteht der Nachlass etwa aus Immobilien, so wäre die Auseinandersetzung im juristischen Sinne mit der anteiligen Eintragung der Erben abgeschlossen. Trotzdem wird hierauf i.d.R. noch die Frage gestellt, ob das Grundstück nun verwertet werden soll oder dieser Zustand (Miteigentum) bestehen bleibt. Bei einem Verkauf würde dann der Kaufpreis entsprechend der Miteigentumsanteile aufgeteilt.