Die unterschiedlichen Arten von Wohngebieten sind in der Baunutzungsverordnung, kurz BauNVO, geregelt.
So unterscheidet man Kleinsiedlungsgebiete nach § 2 BauNVO, reine Wohngebiete nach § 3 BauNVO, allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO und besondere Wohngebiete nach § 4a BauNVO. In diesen unterschiedlichen Wohngebietstypen ist die zulässige Nutzung der Immobilien unterschiedlich geregelt und unterliegt unterschiedlichen Anforderungen und Beschränkungen. Bei Überlegungen zur Änderung der vorhandenen Nutzung eines Grundstückes ist daher zunächst die Wohngebietsart festzustellen, um die zulässige Nutzung zu ermitteln. Diese ist im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde festgelegt oder im unbeplanten Bereich aus der Nachbarbebauung abzuleiten. Alle diese Wohngebietsarten dienen dabei dem Wohnen, wobei sich die konkrete Art der baulichen Nutzung je nach Wohngebietsart unterscheidet.
Neben den einzelnen Wohngebietsarten sind folgende Gebietsarten zu unterscheiden:
Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und Sondergebiete gem. den §§ 5 - 11 BauNVO.
Ob und ggf. welche konkrete Nutzung in Ihrem Wohngebiet zulässig ist, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit.