Flüchtlinge sind Personen, die aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Zugehörigkeit oder Religion in ihrem Heimatstaat verfolgt werden bzw. aufgrund der sozialen, wirtschaftlichen oder politischen Bedingungen bzw. eines (Bürger-)Krieges ihr Heimatland verlassen mussten. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) gibt an, dass die Anzahl der F. 2003 weltweit 17 Mio. betrug. Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl der entwurzelten, z.B. auch innerhalb der eigenen Länder Vertriebenen ca. 40 Mio. Menschen beträgt.
Die Flüchtlinge, die zum Ende des Zweiten Weltkrieges aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten nach Mittel- und Westdeutschland kamen, wurden hier auch als (Heimat-)Vertriebene bezeichnet. Innerdeutsch wurden auch diejenigen als Flüchtlinge bezeichnet, die die ehemalige Sowjetische Besatzungszone bzw. später die DDR verließen.
Bei Fragen zum Themenkreis Flüchtlinge helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten aus dem Ausländerrecht gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.