Ausländer ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Art.116 Abs.1 GG ist. Die Rechtsstellung des Ausländers ist im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Ausländerrecht ist das Recht der in Deutschland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Es gibt europäische und bundesgesetzliche Regelungen, die durch Rechtsverordnungen, Richtlinien und Erlasse auf Landesebene ergänzt werden.
Das AufenthG regelt vor allem, unter welchen Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer die Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet erlaubt ist. Das AufenthG regelt aber auch die Beendigung bereits bestehender Aufenthalte, z.B. Ausweisungen. Das AufenthG gibt denjenigen, die bleibeberechtigt sind, Rechtsansprüche, die sich aus dem jeweiligen Aufenthaltsstatus ergeben. Oberbegriff für alle Formen der Regelung des Aufenthaltes ist die Aufenthaltsgenehmigung.
Daneben gibt es im Ausländerrecht noch weitere relevante Gesetze:
Aufenthaltsgesetz / EWG (AufenthG/EWG); regelt den Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); regelt den Aufenthalt während des Asylverfahrens. Es bestimmt unter anderem die Zuweisung Asylsuchender in ein Bundesland, Mitwirkungspflichten der Asylsuchenden, das gerichtlicheVerfahren und auch die Aufenthaltsgenehmigung nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens.
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAG); regelt den Aufenthalt heimat- oder staatenloser Ausländer im Bundesgebiet.
Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommener Flüchtlinge (HumHAG); regelt den Aufenthalt von Kontingentflüchtlingen.
Diese Vielfalt ist für einen juristischen Laien nur schwer zu durchschauen. Ein im Bereich Ausländerrecht erfahrener Anwalt kann gerade hier mit einer telefonischen Beratung bei fast allen konkreten Fragen sofort weiterhelfen!