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Teilzeitbeschäftigung

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Entscheidung, ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis von Vollzeit auf Teilzeit umstellen sollten.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eröffnet hier neue Perspektiven. So kann gemäß § 8 TzBfG ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen, dass seine arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

Der Arbeitgeber ist nach der Vorschrift verpflichtet, ein Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer zu erzielen über die Höhe der Verringerung und die Lage der Arbeitszeit. Er muss der Verringerung zustimmen, wenn nicht betriebliche Gründe entgegenstehen, die z.B. zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe oder etwa der Sicherheit im Betrieb führen können.

Eine spätere Änderung der Verteilung der Arbeitszeit ist durch den Arbeitgeber möglich.

Zu weiteren Einzelfragen beraten Sie die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne und verständlich.
Stand: 14.06.2010
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