Fragen rund um das Thema Kündigung machen einen nicht geringen Teil der eingehenden Anrufe aus. Unter Kündigung versteht man die einseitige Auflösung eines Schuldverhältnisses. Sie erfolgt durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Inhalt, dass ein Schuldverhältnis für die Zukunft beendet wird. Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen Kündigung, die an bestimmte Fristen gebunden ist, und der außerordentlichen Kündigung, bei der meist keine Fristen zu berücksichtigen sind.
Die Bandbreite der einzelnen Beratungsthemen ist groß, sei es eine Kündigung im Bereich Mietrecht, Arbeitsrecht oder Vertragsrecht (z.B. Abos oder Fitnessvertrag).
Dabei ist jedes Problem individuell, z.B. sind manchmal bestimmte Formerfordernisse zu beachten. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Verträge oder Schriftverkehr bereit.
Stand: 24.01.2008
Durchwahl zum Thema Kündigung (Arbeitsrecht):
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(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
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Weitere Infos zur Kündigung:
Die Kündigung ist, juristisch gesehen, eine sog. empfangsbedürftige Willenserklärung. Abhängig von dem Inhalt der Kündigungserklärung können verschiedene Fristen gelten. Zudem kann sie im Einzelfall der Begründung bedürfen. In jedem Fall muss bei einer Kündigung - da empfangsbedürftig - für den Nachweis eines ordnungsgemäßen Zugangs gesorgt werden. Fragen zu diesem Thema sind sehr häufig in der telefonischen Rechtsberatung.