Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit eine Nebenbeschäftigung auszuüben. Unbeachtlich ist, ob er diese selbstständig oder bei einem anderen Arbeitgeber ausübt. Grundsätzlich ist dies also zulässig, es bestehen aber Einschränkungen. Und zwar vor allem dann, wenn die Interessen des Arbeitgebers betroffen sind. Dabei handelt es sich meist um wettbewerbsrechtliche Gründe.
Ein Nachteil darf also für den Arbeitgeber nicht entstehen. Dies tritt dann häufig auf, wenn der Arbeitnehmer im gleichen Handelszweig tätig wird. Somit hat der Arbeitnehmer die Pflicht jegliche Art der Konkurrenztätigkeit zu unterlassen.
Die Arbeitsrechtsexperten der Deutschen Anwaltshotline beantworten Ihre Fragen zu diesem Thema gerne telefonisch oder per E-Mail, sofern Sie Ihren eigenen Vertrag überprüfen lassen möchten, was Sie in dem Fall tun sollten, da es ansonsten zu juristischen Problemen kommen könnte.
Stand: 01.02.2010
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