Bei juristischen Fragen zum Thema Dienstverhältnis sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Durchwahl zum Thema Dienstverhältnis (Arbeitsrecht):
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Informationen zum Thema Dienstverhältnis
Dienstverhältnis nennt man ein Rechtsverhältnis, in dem der Verpflichtete Dienstleistungen in abhängiger Stellung erbringt. Beispiele hierfür sind im öffentlichen Recht das Beamtenverhältnis, im Privatrecht der Dienstvertrag und in besonderer Ausgestaltung das Arbeitsverhältnis.
Mit dem Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen vom 20. Juli 1995 soll durch die Verpflichtung zur schriftlichen Fixierung der wesentlichen Arbeitsbedingungen eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis bewirkt werden, insbesondere für Arbeitnehmer die bisher keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen. Der Arbeitgeber wird hierdurch verpflichtet spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.