Eine Abmahnung ist die Kundgabe einer einseitigen Willenserklärung einer Person, mit dem Handeln einer anderen Person nicht einverstanden zu sein, weil diese damit möglicherweise oder auch tatsächlich gegen Pflichten oder Rechtsnormen verstößt. Die Abmahnung ist oft mit einer Unterlassungserklärung verbunden und/oder mit der Androhung weitergehender Konsequenzen (wie zum Beispiel der Kündigung). Eine Abmahnung kann in den verschiedensten Rechtsbeziehungen zum Tragen kommen. Der Vermieter kann sie abmahnen, wenn es durch sie zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt oder sie den Hausfrieden nachhaltig stören. Eine wichtige Rolle spielt die Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Hier ist diese fast immer mit einer hinzugefügten Unterlassungserklärung und bei Zuwiderhandlung mit einer Vertragsstrafe verbunden.
Ganz allgemein handelt es sich bei der Abmahnung um einen Hinweis bzw. Geltendmachung eines Verstoßes mit Hinblick darauf, dass ein vertragliches oder gesetzliches Recht verletzt wurde. Dabei handelt es sich im Arbeitsrecht z. B. um ein Schreiben des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, indem eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung moniert wird, im Mietrecht um ein Schreiben des Mieters an seinen Vermieter, in dem zum Beispiel das Vorliegen eines Mangels aufgezeigt und gleichzeitig zur Beseitigung aufgefordert wird. Im Wettbewerbsrecht z.b. ein Schreiben der Wettbewerbszentrale an ein Kaufhaus, in dem darauf hingewiesen wird, dass eine Werbung irreführend ist. Zweckmäßiger Weise verbindet man eine Abmahnung mit der Aufforderung, das fragliche Verhalten in Zukunft zu unterlassen und droht gleich auch noch weitere rechtliche Schritte für den Fall der Zuwiderhandlung an. Zweck einer Abmahnung ist vor allem sicher zu stellen, dass die Gegenseite von dem fraglichen Missstand Kenntnis hat. Deshalb empfiehlt es sich, eine Abmahnung schriftlich zu erteilen und den Zugang beispielsweise durch ein Einschreiben mit Rückschein nachzuweisen. Dieser Nachweis ermöglicht die Geltendmachung weiterer Rechtsmittel, da der Zugang dokumentiert werden kann; im Arbeitsrecht und im Mietrecht bereitet diese beispielsweise die ordentlich/außerordentliche Kündigung vor und im Wettbewerbsrecht die einstweilige Verfügung und die Unterlassungsklage.
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