Bis zum 30. Juli 2008 waren gemäß dem Rechtsberatungsgesetz zur Rechtsberatung ist in erster Linie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater berufen. Anderen Personen war die geschäftsmäßige Rechtsberatung nur dann gestattet, wenn ihnen die dafür erforderliche Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis darf nur für bestimmte Sachbereiche erteilt werden (z.B. Inkassobüro, Mieterverein).
Seit 01.Juli 2008 gilt nunmehr das Rechtsdienstleistungsgesetz. Dies erweitert die Befugnis zur Rechtsberatung für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen. Gerichtliche Rechtsdienstleistung bleibt jedoch weiter im Rahmen der jeweiligen Verfahrensordnungen weitestgehend auf Rechtsanwälte beschränkt. Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen dürfen in engen Grenzen nunmehr auch von Nicht-Anwälten erbracht werden. So ist unentgeltliche Rechtsberatung grundsätzlich zulässig. Entgeltliche Rechtsberatung darf von Nicht-Anwälten im Zusammenhang mit deren Rechtskenntnissen aus dem Hauptberuf, z.B. durch Bankmitarbeiter bei Beratung zu Kreditfördermöglichkeiten erteilt werden. Außerdem von bestimmten Vereinigungen im Zusammenhang mit deren Aufgabenbereich, z.B. Gewerkschaften, Automobilvereine und dem Mieterverein. Wenn Sie Rechtsberatung sofort von einen zugelassen Rechtsanwalt in Anspruch möchten, haben Sie hier zwei Alternativen:
Sie haben die Möglichkeit, die mittig angegebene Zentral-Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie sofort mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden.
Wahlweise können Sie auch ein Rechtsgebiet in der rechten Menüleiste anklicken und erhalten so die direkten Gebietsdurchwahlen zu den geeigneten Rechtsanwälten des gewünschten Bereichs. Die meisten Rechtsfragen lassen sich von einem Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten per Telefon beantworten. Bitte halten Sie evtl. vorhandene Unterlagen zum Telefonat bereit.