Der Begriff Pflicht steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Rechtswörterbuch: Pflicht
Der Begriff Pflicht kommt in unzähligen rechtlichen Zusammenhängen vor. Ein Rechtsanwalt, der nur erstinstanzlich zugelassen ist, ist etwa gegenüber einem prozesserfahrenen Mandanten nicht verpflichtet von selbst und ohne Auftrag die Aussichten auf den Erfolg einer möglichen Berufung zu überprüfen. Folglich besteht keine Pflicht seinen Mandanten entsprechend zu unterrichten. Auch hat ein Notar, der die Entziehung eines Pflichtteils beurkundet, trotz einer Aufklärungspflicht über Beweislastregeln, nicht die Pflicht, den Testierenden auf die Beweisschwierigkeiten und die Möglichkeit einer Feststellungsklage aufmerksam zu machen.