Gesetz ist im formellen Sinne jeder vom zuständigen Gesetzgebungsorgan im Gesetzgebungsverfahren und in der dafür vorgesehenen Weise verkündete Beschluss. Ein Gesetz im materiellen Sinne ist jede hoheitliche Anordnung, die eine allgemeinverbindliche Regelung für eine unbestimmte Vielzahl von Personen enthält. Gesetze im materiellen Sinne sind Satzungen und Rechtsverordnungen. Es wird zwischen Bundes- und Landesgesetzen unterschieden. Verwaltungsakte und Verwaltungsvorschriften sind keine Gesetze.
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Rechtswörterbuch: Gesetzbuch
Das Deutsche Recht bzw. die Deutschen Gesetze sind in verschiedene Bücher verfasst. Je nach Anwendungsgebiet gibt es ein Gesetzbuch. Z.B. gibt es ein Gesetzbuch für zivilrechtliche Angelegenheiten, das Bürgerliche Gesetzbuch. Für strafrechtliche Angelegenheiten gibt es das Strafgesetzbuch. Es gibt zahlreiche Gesetzesbücher. In ihnen werden Rechtsverordnungen normiert. Welches Gesetzbuch wann anzuwenden ist, sollte erfragt werden, da die Rechtslage nicht immer eindeutig ist und sehr oft mehrere Gesetzesbücher angewendet werden müssen.