Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung - Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit- der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden. Gebühren dürfen stets nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Grundlage erhoben werden. Dabei erfolgt die Erhebung der Gebühren im Regelfall auf der Grundlage von Gebührenordnungen, die auf Bundesebene ihre Grundlage im Verwaltungskostengesetz haben. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren der Länderverwaltungen und der Kommunen ist das Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Es können stets nur Gebühren für solche Tatbestände erhoben werden, die in den auf dieser Grundlage erlassenen Gebührenordnungen eindeutig beschrieben sind. Die Gebührenbescheide sind mit Rechtsmitteln angreifbar.