Das Studium der Rechtswissenschaften und die Referendarausbildung absolvierte ich in Konstanz. Sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen erhielt ich die Note befriedigend. Seit 1996 bin ich im Bodenseekreis als Einzelanwältin tätig.
Die Kanzlei ist zivilrechtlich orientiert, wobei der Schwerpunkt eindeutig beim Familienrecht, insbesondere dem Scheidungs- und Unterhaltsrecht liegt. Aufgrund von Vortragstätigkeit von 1996 bis 2001 beim bfw (Organisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes) im Individualarbeitsrecht bestehen fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht.
Meine Interessengebiete sind das Erb- und Sozialhilferecht.
Ich bin Mitglied im Konstanzer Anwaltsverein und im Deutschen Anwaltsverein.